Die Mitarbeit als Chirurg im Implants Medical Network basiert auf der Gründung implantologischer Gemeinschaftspraxen mit niedergelassenen Zahnärzten und der dortigen Erbringung chirurgisch-implantologischer Leistungen durch den Oral- bzw. MKG-Chirurgen. Aus einer mehr oder weniger lockeren Überweiserbeziehung entwickelt sich ein Gesellschaftsverhältnis, da Zahnarzt und Chirurg eine Gemeinschaftspraxis in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen, die ihren Sitz am Standort der Zahnarztpraxis unterhält.
In dieser engen Zusammenarbeit können dauerhaft alle Grundlagen der implantatgestützten Versorgung optimal von den Gesellschaftern der Gemeinschaftspraxis definiert und umgesetzt werden.
Dadurch ist sicher gestellt,
Der Chirurg kann in der Regel seine Leistungen nur gegenüber dem Zuweiser, nicht aber gegenüber dessen Patienten bewerben. Die Zufriedenheit des Zuweisers entscheidet deshalb im Wesentlichen über den Erfolg der chirurgischen Praxis.
Die Mitwirkung des Chirurgen im Implants Medical Network verändert seine Akquisitions-möglichkeiten grundlegend, da der ehemalige Zuweiser nun zum Mitgesellschafter wird und der Chirurg dessen Patienten nun direkt ansprechen und in Abstimmung mit seinem Mitgesellschafter behandeln kann.
Da die jeweilige Gemeinschaftspraxis, also jedes Implants Medical Center, nach außen werbend auftritt, vervielfacht der Chirurg seine Präsenz im Markt und löst damit Nachfrage sowohl bei potentiellen (Mitgesellschafter-) Zahnärzten als auch bei Patienten aus.